Heizen
Was kommt nach der Ölheizung?
Das Interesse am Themenabend und dem Vortrag „Was kommt nach der Ölheizung?“ , den der SPD Ortsvereins gemeinsam mit dem Verein BürgerEnergieWende Schaumburg e.V. durchgeführt hat, war so groß, dass Spontanbesucher ohne rechtzeitige Anmeldung an der Tür abgewiesen werden mussten.
Christiane Bork-Jürging, Mitglied im erweiterten Vorstandsteam der BürgerEnergieWende Schaumburg e.V. unterstrich die Bedeutung der Heiztechnik für diesen Bereich. „75% der Energie, die Haushalte in Deutschland verbrauchen, gehen in die Raumwärme“. Für den Gesamtenergieverbrauch machten erneuerbare Energien z.Zt. nur 23% aus". Wenn dies bis 2045 100% sein sollen, müsse sich hier eine Menge tun. „Wir brauchen eine echte Wärmewende“, so Bork-Jürging weiter.
Dipl.Ing. Manfred Krause, ebenfalls im erweiterten Vorstandsteam und Energieberater für die Verbraucherzentrale, zeigte konkrete technische Möglichkeiten dazu auf.
Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen sind mehrere Betriebsarten möglich:
Das Heizsystem benötigt keine zweite Energieart mehr. Die Luft/Wasser-Wärmepumpe arbeitet bis zu einer Außentemperatur von -20° Celsius mit Außenluft. Zusätzlich schaltet sich bei
Bedarf bei tiefen Außentemperaturen eine Elektrozusatzheizung ein.
Die Wärmepumpe liefert bis zu einer festgelegten Außentemperatur (z. B. 0° Celsius) die gesamte Heizwärme. Sinkt die Temperatur unter diesen Wert, schaltet sich die Wärmepumpe ab und der zweite Wärmeerzeuger übernimmt die Heizung. Für alle Heizungssysteme bis max. 90° Celsius Vorlauftemperatur ist diese Betriebsart möglich.
Bis zu einer bestimmten Außentemperatur erzeugt allein die Wärmepumpe die notwendige Wärme. Bei niedrigen Temperaturen schaltet sich der zweite Wärmerezeuger zu. Im Gegensatz zum bivalent-alternativen Betrieb ist jedoch der Anteil der Wärmepumpe an der Jahresleistung größer. Diese Betriebsweise ist für Heizungssysteme bis max. 60° Celsius Vorlauftemperatur geeignet.
Bis zu einer bestimmten Außentemperatur erzeugt allein die Wärmepumpe die notwendige Wärme. Sinkt die Temperatur unter diesen Wert, schaltet sich der zweite Wärmeerzeuger dazu. Reicht die Vorlauftemperatur der Wärmepumpe nicht mehr aus, wird die Wärmepumpe abgeschaltet. Der zweite Wärmeerzeuger übernimmt die volle Heizleistung. Diese Betriebsart ist für alle Heizsysteme über 60° Celsius Vorlauftemperatur geeignet.
Der Einsatz von Wärmepumpen in Privathäusern, Quartieren oder der Industrie ist ein entscheidender Baustein, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung und der Europäische Union (EU) zu erreichen.
Hier wird Wärmeenergie aus der Umgebung (Luft, Erdreich oder Grundwasser) entzogen und lediglich ein Teil per Strom hinzugefügt um die notwendige Temperatur zu erreichen. Das Verfahren sei im Grunde das gleiche, das in einem Kühlschrank Anwendung finde, nur werde die Wärme nicht aus dem Kühlschrank in die Umgebung, sondern aus der Umgebung in das Haus transferiert. Für Flächenheizungen wie z. B. Fußbodenheizungen sei eine Nachrüstung relativ unproblematisch „Wenn sie mit Wasser von ca. 35 Grad heizen, dann können sie ihren Heizkessel eins zu eins gegen eine Wärmepumpe austauschen.“
„Es gibt gute finanzielle Förderungen durch den Staat, aber eine intensivere Aufklärung und vor allem individuelle Beratung ist notwendig,“ so Krause.
Heizen mit Wasserstoff sieht Krause nicht als sinnvolle Alternative. CO²-neutral sei diese nur per Elektrolyse durch 100% Ökostrom. Davon sind wir noch weit entfernt! Wasserstoff ist als speicherbarer Energieträge viel zu schade, um ihn zu verheizen. Dies führe zu einem Wirkungsgrad von ca. 30%. Es würde also nur ein Drittel des eingesetzten Stroms in Wärmenergie umgesetzt. Umgekehrt arbeitet eine Wärmepumpe: Dank der Nutzung der Umgebungswärme, wäre hier eine sechs- bis achtmal so hohe Effizienz möglich.
Beim Umbau der Wärmeversorgung sind die Kommunen ein wichtiger Akteur.
Der großvolumige Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung erfordert in vielen Kommunen eine Umstellung auf netzgebundene Wärmeversorgung.
Dabei ist eine strategische Wärmeplanung notwendig, die die gegebenen Optionen beleuchtet und Maßnahmen für Stadtteile, Quartiere und Einzelgebäude ableitet.
Die kommunale Wärmeplanung ist zwar keine kommunale Pflichtaufgabe, ungeachtet dessen ist die CO²-neutrale Wärmeversorgung in der Siedlungsplanung von zunehmender Bedeutung. So wird im Baugesetzbuch (BauGB) der Klimaschutz als wichtiger Abwägungsbelang hervorgehoben. In der Klimaschutznovelle des BauGB vom 22.07.2011 wurde zur Konkretisierung des Klimaschutzzieles festgelegt, dass Bauleitpläne „dem Klimaschutz und der Klimaanpassung“ (§ 1 Abs. 5 Satz 2) Rechnung tragen sollen. Die Klimaschutz- und Energieagentur
Niedersachsen zeigt
Fördermöglichkeiten der kommunalen Wärmeplanung und Konzeptumsetzung
Eine neue Art von Denken ist notwendig, wenn die Menschheit weiterleben will. (Albert Einstein)